Neue Chancen für Lebens- und Rentenversicherungen: Jetzt profitieren vom höheren Garantiezins

Zum 1. Januar 2025 wurde der Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt – erstmals seit Jahrzehnten angehoben: von 0,25 % auf 1 %.

Diese Veränderung auf dem Versicherungsmarkt bringt neue Möglichkeiten mit sich – insbesondere für sicherheitsbewusste Sparer und alle, die ihre Altersvorsorge strategisch aufstellen möchten.

Was bedeutet der neue Höchstrechnungszins für Sie?

Der Höchstrechnungszins legt fest, mit welchem Zinssatz Versicherer garantierte Leistungen bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen kalkulieren dürfen. Eine Anhebung dieses Zinses bedeutet, dass Versicherungen wieder attraktivere Garantieprodukte anbieten können – mit höheren garantierten Leistungen und besseren Perspektiven für die Gesamtrendite.

Das betrifft nicht nur neue Verträge: Auch bestehende Policen sollten unter die Lupe genommen werden.

In manchen Fällen kann ein Wechsel oder eine Anpassung sinnvoll sein, um von den verbesserten Konditionen zu profitieren oder die eigene Altersvorsorge zu optimieren.

Für wen lohnt sich das besonders?

  • Sicherheitsorientierte Sparer, die Wert auf garantierte Leistungen legen
  • Menschen in der Ruhestandsplanung, die nach stabilen Erträgen suchen
  • Eltern oder Großeltern, die Kapital für Kinder oder Enkelkinder anlegen möchten
  • Arbeitnehmer, die bestehende Verträge durch eine betriebliche Altersvorsorge ergänzen wollen

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Ob Neuabschluss oder Vertragsoptimierung – unsere Beraterin hilft Ihnen gerne, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

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