Fahrzeugwechsel bzw. Kauf eines neuen Fahrzeugs:
Bei der Zulassung von einem neuen Auto, Motorrad oder LKW bzw. bei einem Fahrzeugwechsel braucht man beim Straßenverkehrsamt unbedingt eine Versicherungsbestätigungsnummer (evb). Die evb-Nr. braucht das Straßenverkehrsamt als Nachweis, das tatsächlich auch Versicherungsschutz besteht.
Man kann sich eine Versicherungsgesellschaft aussuchen,von der man die evb-Nummer ausgestellt bekommt. Diese wird dann speziell auf den Namen und Anschrift ausgestellt.
Wohnortwechsel:
Seit dem 01.01.2015 kann bei einem Umzug innerhalb von Deutschland das Kennzeichenschild des Kfz’s beibehalten werden. So spart man die Kosten für neue Kennzeichen.
Trotzdem muss man weiterhin zum Straßenverkehrsamt und den Umzug zumelden. Hierfür benötigt man auch immr noch eine neue evb-Nr. von der momentan vorhandenen Versicherung. Man muss bei seiner Versicherung die neue Adresse durchgeben, dementsprechend stellt die Versicherungsgesellschaft die evb-Nr. auf die neue Adresse aus.
Folgende Sachen sind dafür notwendig:
- Zulassungsbescheinigungen
- Personalausweis
- evb-Nr.
Halterwechsel:
Bei der Ummeldung des Halters kann man sich eine beliebige Versicherungsgesellschaft aussuchen, bei der man sein Auto versichern möchte. Hier kann man sich dann eine evb-Nr. besorgen, mit der man die Ummeldung beim Straßenverkehrsamt durchführt.
Versichererwechsel zur Hauptfälligkeit:
Für den Versichererwechsel zur Hauptfälligkeit (dies ist meistens der 01.01.) benötigt ihr keine evb-Nr.
Man kann sich jedes Jahr für einen neuen Anbieter entscheiden. Da es keine Unterbrechung vom Versicherungsschutz gibt, benötigt das Straßenverkehrsamt nur eine evb-Ü. Diese wird von der neuen Versicherung automatisch an das Straßenverkehrsamt übermittelt.
PS: Bei uns könnt ihr auch jederzeit die passende evb-Nr. anfordern.