Welche Versicherung zahlt für meinen Sturmschaden?

Immer öfter fegen starke Stürme oder sogar leichte Orkane über Deutschland. Als Folge treten viele Sturmschäden an Häusern, Autos, oder sonstigen Gegenständen auf. Oft stellt man sich die Frage, welche Versicherung zahlt für meinen Sturmschaden? Bei Sturmschäden tritt meist eine der drei Versicherungen ein: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung.
Allgemein gilt, ein Sturmschaden liegt erst vor, wenn die Windstärke 8 erreicht wurde.

Sturmschäden am Wohngebäude

Schäden die am Wohngebäude entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung erstattet. Wenn das Dach vom Sturm abgedeckt wird, ein Baum auf das Haus fällt, oder ein Fenster aus der Verankerung gerissen wird. Sollte als Folgeschaden Feuchtigkeit ins Haus gelangen und das Mauerwerk beschädigt werden besteht auch hierfür Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass man die Schadenminderungspflicht beachtet. Sollte es eine undichte Stelle im Dach geben, ist man verpflichtet den Schaden zu mindern, indem man die undichte Stelle abdeckt. Was gehört alles zu Wohngebäudeversicherung? Alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z.B. Fenster, Türen, Dach, Böden. Sofern gesondert mitversichert und im Versicherungsschein genannt, können auch Carports, Garagen, Zäune etc. mitversichert werden.
Benötigt man für einen Tornado eine zusätzliche Elementarversicherung? Für einen Tornado zahlt die Wohngebäudeversicherung. Unter Elementarschäden zählen: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.

Sturmschäden Hausratversicherung

Sollte der Sturm ein verschlossenes Fenster eindrücken, und Teile vom Hausrat dadurch beschädigt werden, leistet die Hausratversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Was gehört alles zum Hausrat? Generell gilt, alles was sich innerhalb der Wohnung/dem Haus befindet gehört zum Hausrat. Darunter fallen z.B. Möbel, Kleidungsstücke, Bilder, Geschirr, Wertsachen, Elektrogeräte, Musikinstrumente etc.

Sturmschaden am eigenen Auto

Wenn dein Auto durch rumfliegende Dachziegel oder durch abgeknickte Äste beschädigt wurde, zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung deiner Kfz-Versicherung. Solltest du eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese abgezogen. Sollte der Schaden durch deinen Nachbarn entstanden sein und dieser grob fahrlässig entstanden ist, kann dein Nachbar eventuell für deinen Schaden haften. Dies wird individuell geprüft und im Einzelfall entschieden.

WICHTIG ZU WISSEN: Die Sturmschäden sollten unbedingt sofort dokumentiert werden (Fotos, Kostenvoranschläge, etc.). Der Schaden muss unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden, damit es keine Probleme bei der Regulierung des Schadens gibt.

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