Kind ist König – auch im Krankenhaus?

Stellen Sie sich vor Ihr Kind muss ins Krankenhaus. An sich schon ein Gedanke, bei dem jedem Elternteil der Schauer über den Rücken läuft.

In jedem Fall möchten die Eltern immer das Beste für die eigenen Kinder und es ist ganz einfach möglich – mit der richtigen Absicherung.

Doch welche Absicherungen gibt es?

Hier gibt es z.B. die Option der freien Arztwahl. Sie haben die Möglichkeiten, dass Ihr Kind über die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus vom Chefarzt oder Belegarzt untersucht und behandelt wird. Damit Sie nicht auf den Rechnungen für Untersuchungen und Ärzten sitzenbleiben, ist eine Absicherung in diesem Bereich der richtige Baustein.

Krankenhauszimmer // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Soll Ihr Kind im Mehrbettzimmer liegen, oder darf es ein 1- oder 2-Bett-Zimmer sein? Hier ist besonders darauf zu achten, dass Sie die sogenannten Rooming-In Leistung einschließen, wenn Sie Ihr Kind nicht allein im Krankenhaus über Nacht lassen wollen.

Diese Leistung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen und kann täglich die Kosten eines Hotelaufenthaltes mit sich bringen, die Sie sonst selbst zu tragen haben.

Sollten Sie auf die Nutzung des 1- oder 2-Bett Zimmer verzichten, können Sie wie beim Verzicht auf freie Arztwahl ein sogenanntes Ersatz-Krankenhaus-Tagegeld bekommen, wenn man es versichert hat.

Kind als Krankenschwester // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Wollen Sie Ihr Kind im nächsten Krankenhaus behandeln lassen oder soll es das Krankenhaus Ihres Vertrauens sein, in dem sich die Ärzte vielleicht sogar auf die Behandlung der Krankheit Ihres Kindes spezialisiert haben?

Dann benötigen Sie den Baustein für freie Krankenhauswahl.

Geldkoffer // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt in allen Fällen eine sogenannte Fallpauschale nach der gestellten Diagnose. Das heißt, die Krankenkasse bekommt eine pauschale Zahlung von der GKV. Der Fall wird nicht individuell betrachtet und es darf auch keine Abweichungen geben, denn dies wird von der GKV nicht bezahlt. Die Fallpauschale gilt auch unabhängig davon, wie lange der Patient im Krankenhaus sein wird. Ist die Behandlung länger als vorgesehen, wird die Pauschale die Kosten nicht decken. Daher wird versucht, dass die Patienten so schnell wie möglich wieder das Krankenhaus verlassen können. Denn ein Patient im Krankenhaus verursacht leider Kosten.

Weiter gibt es die Möglichkeit ambulante Operationen, Leistungen für stationäre Kuren und vieles mehr abzusichern.

Haben Sie den Überblick schon verloren?

Dann machen Sie einen Termin mit uns aus und wir gehen alle Fragen gemeinsam durch.

Dennis Sevignani

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