B wie bereitstellungszinsfreie Zeit – BauFi ABC

B wie…..   

Bereitstellungszinsfreie Zeit 

Hier sollte man vorab unterscheiden, ob es um den Kauf einer bestehenden Immobilie oder um ein Neubauvorhaben geht. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird der Kaufpreis meist innerhalb von 2-3 Monaten fällig und wird auf einen Schlag bezahlt. Dementsprechend kann man mit der Bank die bereitstellungszinsfreie Zeit sehr gut planen. Wenn das Haus noch renoviert werden soll, kann man für den Zeitraum die bereits bereitstellungszinsfreie Zeit erweitern. 

Wer eine Immobilie bauen möchte, steht unweigerlich vor der Frage, was mit dem großen Geldbetrag, den man am Anfang von der Bank bekommt, passiert. Viele Zahlungen fallen nicht sofort an (z.B. Handwerker), sodass man das “geliehene” Geld nicht komplett auf einen Schlag benötigt. Vielmehr benötigt man in solchen Fällen immer wieder kleinere Beträge.  

Hier kommt der bereitstellungszinsfreien Zeit eine größere Bedeutung zu. Die Bank kann je nach Verhandlung eine bereitstellungszinsfreie Zeit in das Darlehen einbauen. In den meisten Fällen ist diese nur mit 2-3 Monaten angegeben. Bei Neubauvorhaben sollte diese Zeit erweitert werden. Je nach Zeitplan kann man sich bis zu 12 Monate (in einigen Fällen auch länger) in den Vertrag schreiben lassen. 

Doch was heißt das genau? Vereinfacht gesagt verwaltet die Bank das Geld so lange, bis es benötigt wird. Wie oben beschrieben ist bei einem Kauf einer Bestandsimmobilie die Sache meist klar: Der Kaufpreis ist zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig und der Darlehensbetrag wird sofort komplett benötigt.  

Bei einem Neubauvorhaben ist dies meist nicht so eindeutig, da das Geld nach Baufortschritt ausgezahlt wird. In dem vereinbarten Zeitraum verursacht das Geld, welches bei der Bank noch liegt, keine zusätzlichen Kosten. Sollte das Geld nach Ablauf dieser bereitstellungszinsfreien Zeit noch bei der Bank liegen (oder ein Teil davon), wird erst dann eine Gebühr fällig. Diese Gebühr beträgt derzeit meist 3% p.a., oder auf den Monat berechnet 0,25%.  

Das würde bei einem Restbetrag von 30.000€ 900€ pro Jahr bedeuten, oder pro Monat 75€. 

Unser Tipp dazu:
Lassen Sie sich also zwingend eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit in Ihren Vertrag eintragen! 

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