H wie Herstellungskosten

H wie…

Herstellungskosten 

Wer einen Neubau plant, muss sich um vieles kümmern. Baue ich mit einem Architekten, baue ich mit einer Firma, habe ich das passende Grundstück zu meinem Traumhaus?!? 

All dies sind Fragen, die ich im Vorfeld klären muss. Baue ich mit einem Bauträger, wird der Großteil der Kosten im Bauwerkvertrag geregelt. Dort stehen alle Kosten aufgelistet und ich erhalte auch einen Zahlungsplan, wann welcher Betrag fällig wird. Meist wird dies an Gewerken festgemacht und dann auch zu wieviel Prozent der Bausumme gezahlt werden soll. 

Beispiel: 

  1. Vorbereitung der Baugrube und gießen der Bodenplatte – 14% 
  1. Fertigstellung Erdgeschoß – 8% 
  1. Usw. …. 

Ein Architekt vergibt die einzelnen Bauabschnitte als Einzelgewerksvergabe, heißt, er schaut sich verschiedene Angebote von Fachfirmen an und vergibt dann die Aufträge. Er sorgt auch dafür, dass die Firmen sich an den Zeitplan halten, und nimmt die Gewerke ab. Ein Bauträger oder Fertighausfirma hat natürlich auch Architekten, die alles koordinieren, damit bekommt man als Bauherr meist weniger mit. 

Doch schauen wir uns jetzt einmal die verschiedenen Kosten an, wobei die Herstellungskosten den größten Anteil haben. Wobei es hier auch unterschiedliche Ansätze gibt, was genau zu den Herstellungskosten zählt. 

Zu den Kosten zählen vor allem die Kosten zur Errichtung des Gebäudes. Angefangen bei der Bodenplatte, oder auch Keller, über die Errichtung des Rohbaus und des Dachstuhls, fällt alles in diese Kostenstelle. Daran angeschlossen folgen die Kosten für den Innenausbau. Hier zählen alle Kosten, wie Installationen (Strom, Wasser, Heizungsrohre), Wände verputzen, Bad errichten, etc. Aber auch Heizungsanlagen zählen zum Innenausbau. Je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde, geht dies bis zur Bezugsfertigstellung. 

Ein weiterer Punkt, der unter die Herstellungskosten fällt, ist die Garage. Gerade, wenn diese direkt an das Haus gesetzt wird, fällt diese unter den Kostenpunkt. 

Weitere Kostenpunkte, wie Außenanlagen, Baunebenkosten, Kaufnebenkosten (dazu gibt es einen Extra-Beitrag), kann man auch unter Herstellungskosten verbuchen. Oftmals werden diese aber auch separat ausgewiesen.  

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