Ist der Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

In letzter Zeit haben uns vermehrt Anfragen erreicht, ob der Diebstahl von Wärmepumpen tatsächlich von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. Diese Frage können wir nicht pauschal für jeden Bestandsvertrag beantworten, da die Versicherungsbedingungen individuell festgelegt werden. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen jedoch einen Überblick darüber geben, unter welchen Umständen der Diebstahl von Wärmepumpen normalerweise versichert ist.

Gehört die Wärmepumpe zur versicherten Sachen?
Um Versicherungsschutz zu erhalten, muss die Wärmepumpe zunächst zu den versicherten Sachen zählen, auch wenn sie außerhalb des Hauses installiert ist. Als Heizungselement liegt dies nahe, aber könnte sie auch als Zubehör des Hauses oder sogar als Grundstücksbestandteil gelten? Bei der Prüfung der Bedingungen einiger Wohngebäudeversicherungen finden wir die Wärmepumpe teilweise sogar in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile, was darauf hindeutet, dass sie versichert ist.

Existiert eine versicherte Gefahr?
Die Antwort finden wir im guten alten Paragraphen: „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“, und der Diebstahl wird explizit genannt. In vielen hochwertigen Tarifen besteht also grundsätzlich kein Problem. Bei nachträglichem Einbau müsste dies jedoch möglicherweise in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Obwohl die Wärmepumpe in einigen Tarifen nicht explizit aufgeführt ist, fällt sie dennoch unter die allgemeine Definition eines fest verbundenen Elements.

Ausschlüsse und Zusatzleistungen:
Einige Tarife enthalten innerhalb der Klausel für Opfer polizeilich angezeigter Straftaten einen Ausschluss für den Diebstahl von Wärmepumpen. Allerdings kann der Schutz teilweise über den Leistungsbaustein „Ergänzende Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)“ abgedeckt werden.

Der Fall, der vor Kurzem durch die Medien ging und zu einer Flut von Anfragen führte, wurde abgelehnt, da der Außenbereich des Grundstücks nicht als Versicherungsort angesehen wurde.
Da diese Einschränkung jedoch seit einiger Zeit bekannt ist, müssen die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen bereits sehr alt gewesen sein.

Separate Absicherung der Wärmepumpe:
Ja, es ist möglich, die Wärmepumpe separat abzusichern. In den kommenden Wochen und Monaten werden verschiedene Tarife auf den Markt kommen, die diesen spezifischen Schutz bieten.

Für alle Fragen zum Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Wärmepumpe zu finden.

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