Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den schwierigsten Phasen im Leben. Emotionaler Schmerz trifft auf eine Flut an organisatorischen und rechtlichen Aufgaben. Dabei wird oft übersehen, wie wichtig es ist, auch die Versicherungssituation genau zu überprüfen. Keiner möchte nach einer Trennung ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten und wie Sie vorgehen können.
Wer nimmt welche Versicherungen mit?
Eine der ersten Fragen, die sich stellt: Welche Versicherungen gehen an welchen Partner? Hier eine Übersicht:
- Krankenversicherung: Wenn ein Partner beitragsfrei über den anderen mitversichert war (z. B. in der gesetzlichen Familienversicherung), endet dieser Schutz mit der Scheidung. Der ehemals mitversicherte Partner muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Für Partner, die bereits vor der Scheidung selbständig Mitglied einer Krankenkasse waren, bleibt alles beim Alten.
- Berufsunfähigkeits-, Risiko- und Unfallversicherung: Diese Versicherungen laufen nach der Scheidung unverändert weiter. Allerdings sollte prüft werden, wer als Bezugsberechtigter im Todesfall eingesetzt ist. Eine Anpassung kann hier notwendig sein, um Streit oder ungewollte Begünstigungen zu vermeiden.
- Haftpflichtversicherung: Während der Ehe oder bis zur Scheidung sind beide Partner oft über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abgesichert, auch wenn sie nicht mehr zusammenwohnen. Nach der Scheidung muss jedoch jeder Partner eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden, ist es ratsam, dies schon vorab zu regeln.
- Hausratversicherung: Eine gemeinsame Hausratversicherung bietet dem Partner, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, noch bis zu drei Monate Versicherungsschutz. Danach ist ein eigener Vertrag notwendig. Es empfiehlt sich, diese Versicherung rechtzeitig vor dem Umzug anzupassen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten?
Viele fragen sich, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Scheidung übernimmt. Die Antwort lautet: in der Regel nein. Die meisten Policen decken lediglich die Erstberatung bei einem Anwalt ab.
Eine Ausnahme bildet die ARAG-Rechtsschutzversicherung, die eine spezielle Absicherung für Scheidungen anbietet. Hier gibt es jedoch eine Wartezeit von drei Jahren, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Was passiert mit dem Vermögen und der Altersvorsorge?
Bei einer Scheidung werden alle während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte zwischen den Partnern aufgeteilt. Das betrifft sowohl Geldvermögen und Immobilien als auch Ansprüche aus der privaten Altersvorsorge. In der Regel erfolgt eine hälftige Teilung der während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche.
Gerade bei privaten Rentenversicherungen lohnt sich eine genaue Prüfung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Ansprüche korrekt aufgeteilt werden.
Fazit: Frühzeitig handeln, um Schutz zu sichern
Eine Trennung oder Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich. Damit keiner der Partner ohne ausreichenden Versicherungsschutz dasteht, ist es entscheidend, sich frühzeitig über die notwendige Umstrukturierung der Versicherungsverträge Gedanken zu machen.
Falls Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.