Baustein „Privat“ in der Rechtsschutzversicherung

Wie bereits in unserem letzten Blogbeitrag erwähnt, gibt es in allen Lebensbereichen Konfliktpotential. Statistisch gesehen wird in Deutschland alle vier Sekunden ein Rechtsstreit ausgetragen.
Der Grundbaustein für alles weitere ist der Baustein Privatrechtsschutz. 

Paragraph , Hammer // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Begriff:

Der Baustein Privatrechtsschutz sichert Sie als Privatperson umfangreich in privaten Lebensbereichen ab. 

Welche Fälle können Beispielsweise eintreten?!

    • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Möbeln, etc. 
    • Leistungsablehnung durch Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen 
    • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen 
    • Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder sonstigen Behörden 
    • Wenn man Schadenersatz einfordern möchte 
    • Beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit 

Durch die Anwaltsgebühren oder die Gerichtskosten können schnell hohe Summen auf einen zukommen. 

Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Alltag können so unglücklich verlaufen, dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss oder dass es sogar vor Gericht endenauch wenn man es gar nicht drauf anlegen möchte.  

Welche Kosten werden übernommen: 

Kommt es zu einem Streitfall, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage in der Regel folgende Kosten: 

  • Anwaltskosten 
  • Kosten für Gerichtsverfahren 
  • Aufwandsentschädigungen für Zeugen 
  • Kosten für Gutachter und Sachverständige 

Je nach Tarif halten Sie zudem:

  • eine kostenlose Erstberatung
  • eine kostenlose Anwaltshotline
  • eine freie Wahl Ihres Anwalts
  • Kosten für Mediationsverfahren

Bevor der Versicherer eine Leistung erbringt, überprüft dieser, ob ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Wenn der Versicherer der Meinung ist, dass Sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht haben und dass die Rechtsverfolgung erfolgreich sein wird, übernimmt sie die Anwaltsgebühren des gewünschten Rechtsanwalts. Wenn vom Gericht die Prüfung durch einen Sachverständigen angeordnet wird, zahlt die private Rechtsschutzversicherung auch dessen Kosten. 

Was bezahlt die Versicherung NICHT oder nur teilweise: 

  • Angelegenheiten im Bereich Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nur teilweise, meist zahlen die Versicherer hier nur eine Erstberatung oder man kann das nur über einen Zusatzbaustein abschließen. 
  • Bußgelder oder Geldstrafen nach Ordnungswidrigkeiten zahlt der Versicherer gar nicht. 

Wichtig zu beachten beim Abschluss einer Versicherung: 

Der Baustein Privat ist der Grundbaustein bei einer Rechtsschutzversicherung. 

Auch hier hat man meistens eine Wartezeit von 3 Monaten nach Abschluss der Versicherung.  

Kommt es innerhalb der Wartezeit zu einem Rechtsstreit, gilt der Versicherungsschutz nicht und die Leistungen der Versicherung können nicht in Anspruch genommen werden. 

Tarifmöglichkeiten: 

Es gibt von Singletarifen, über Paartarife bis hin zu Familientarifen für jeden das passende. 

  • Singletarif: sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert 
  • Paartarif: Sie und Ihr Ehepartner oder mit Ihnen in einer Lebenspartnerschaft lebenden Peron. 
  • Familientarif: der Ehepartner, oder Lebenspartner. Ihre Kinder, bis sie einer Tätigkeit nachgehen, bei der sie eigenes Geld verdienen oder sobald sie mit einem eigenen Partner in einer Lebenspartnerschaft leben. 

Um den Beitrag zu mindern kann man Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen vereinbaren, z.B. von 150€ – 500€ pro Fall. Es gibt kaum noch einen Versicherer, der einen Tarif ohne Selbstbeteiligung anbietet. 

Erhältlich sind Tarife sowohl mit als auch ohne die oben erwähnten Wartezeiten. 

Die Rechtsschutzversicherung gilt bei vielen Versicherern sogar weltweit. 

Fazit:

In der heutigen Zeit ist es ratsam sich für solche kostspieligen Auseinandersetzungen ausreichend zu schützen. Denn NIEMAND ist davor gefeit in solch eine Situation zu geraten!  

Handshake // ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH

Zu dem Thema Verkehrsrechtsschutz haben wir bereits einen Beitrag im Lokalkompass geschrieben.

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